Sie haben ein gebrauchtes Kraftfahrzeug in einem Land erstanden, das nicht zur Europäischen Union gehört. Dieses KZF soll nun zugelassen werden:
Folgende Unterlagen müssen sie bei der Zulassung in Ihrer Zulassungsstelle dabei haben:
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
- Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- Unbedenklichkeitsbescheinigung – Kraftfahrt-Bundesamtes (nicht älter als 1 Monat)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung – Zoll
- § 21 StVZO – Vollabnahme durch TÜV oder Dekra
- Verfügungsberechtigung / Eigentumsnachweis / Kaufvertrag / Originalrechnung
- eVB-Nr. (Versicherungsnachweis)
Die nun ungültigen ausländischen Fahrzeugpapiere werden von der Zulassungsstelle eingezogen oder entwertet. (Bei Oldtimersammlern sind die Original-KFZ-Papiere Teil der Sammelleidenschaft).