Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Von der Versicherungspflicht entbinden Sie die Kennzeichen jedoch nicht, weshalb Sie bei der Anmeldung mindestens eine Haftpflicht vorweisen müssen.
Ob Sie ein Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund führen dürfen ist von der Einsatzart abhängig. Einige Beispiele:
- Fahrzeuge für den Winterdienst und Straßenreinigung
- Zugmaschinen (ausgenommen Sattelschlepper), Anhänger, Traktoren und andere Fahrzeuge, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden; bei Fahrzeugen in landwirtschaftlichen Betrieben gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Bedingungen für grüne Kennzeichen
- Fahrzeuge die Milch, Magermilch, Molke oder Rahm transportieren
- Fahrzeuge von Hilfsorganisationen, die Hilfsgüter transportieren
- Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile im Schaustellergewerbe
- Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr, des Luft- und Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes sowie solche zur Krankenbeförderung und zum Behindertentransport