Zulassung importierter Gebrauchtwagen (EU)

Wenn Sie ein importiertes Gebrauchtfahrzeug zulassen wollen, dann müssen Sie einiges beachten. Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie für die Zulassung benötigen und warum für Gebrauchtwagen in der Regel keine Umsatzsteuererklärung vorgenommen werden muss.

Diese Unterlagen brauchen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle

  • Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein technisches Gutachten (TÜV etc.)
  • Kaufvertrag oder Rechnung (oder anderen Eigentumsnachweis)
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • ausländische Kennzeichen (falls KFZ noch zugelassen)

EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für einen EU-Gebrauchtwagen

Mit der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für Ihren Gebrauchtwagen können Sie Ihren importierten Gebrauchtwagen ganz einfach bei der Kfz-Behörde zulassen. Wenn das Fahrzeug älter ist als drei Jahre, denken Sie daran eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV, etc.) vorzuweisen.

Wenn Sie ein KFZ ohne eine gültige EWG-Übereinstimmungsbescheinigung gekauft haben, ist daber trotzdem eine Zulassung möglich. Lassen Sie bei TÜV oder Dekra ein technisches Gutachten anfertigen. Mit diesem Gutachten können Sie Ihr Kraftfahrzeug zulassen.

Wann müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Eine Umsatzsteuererklärung muß nur für einen EU-Neuwagen abgeben werden. Ein Neuwagen ist ein Fahrzeug, das weniger als 6000 Kilometer gefahren wurde und nicht älter als sechs Monate ist.

Die Umsatzsteuererklärung muß innerhalb von zehn Tagen bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden, erst danach wird die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgehändigt. Die Umsatzsteuererklärung müssen Sie ausserdem innerhalb der zehn Tage auch an Ihr zuständiges Finanzamt schicken.

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht mehr nötig

Oftmals wird auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung hingewiesen, die bei der Zulassung vorgelegt werden sollte. Diese wird aber bereits seit dem 1. März 2007 nicht mehr benötigt.

Importzulassung EU mit neuem Wunschkennzeichen

Unser Tipp: Wenn Sie eine neue Zeichen-Ziffer-Kombination möchten, dann am besten gleich ein Wunschkennzeichen reservieren. Ein persönliches Wunschkennzeichen ist dabei grundsätzlich immer möglich, falls Ihre Wunsch-Kombination noch nicht vergeben ist. Hierfür kann der Reservierungsdienst Ihrer Kfz-Zulassungsstelle genutzt werden. Möglich ist dies telefonisch, vor Ort und zum Teil auch online. Im Bestellprozeß oder hier auf der Seite finden Sie den Link zu Ihrer Zulassunsgstelle.

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