Wenn Sie ein importiertes Gebrauchtfahrzeug zulassen wollen, dann müssen Sie einiges beachten. Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie für die Zulassung benötigen und warum für Gebrauchtwagen in der Regel keine Umsatzsteuererklärung vorgenommen werden muss.
Diese Unterlagen brauchen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle
- Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
- Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein technisches Gutachten (TÜV etc.)
- Kaufvertrag oder Rechnung (oder anderen Eigentumsnachweis)
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- ausländische Kennzeichen (falls KFZ noch zugelassen)