KFZ Ummeldung – innerhalb der Stadt oder Landkreis

Bei einem Halterwechsel oder einem Umzug sind Sie laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verpflichtet, Ihr KFZ unverzüglich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle umzumelden.

Kümmern Sie sich so schnell es Ihnen möglich ist einen Termin bei Ihrer Zulassungsbehörde zu bekommen. Egal ob Sie der neue Besitzer des KFZ sind oder Ihr Auto bei einem Umzug umgemeldet werden muß.

Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt/Kreis reicht es meist sogar aus, die Ummeldung des Fahrzeugs im Einwohnermelde- oder Bürgeramt durchzuführen.

Unser Tipp: Wunschkennzeichen reservieren. Ein persönliches Wunschkennzeichen ist dabei grundsätzlich immer möglich, falls Ihre Wunsch-Kombination noch nicht vergeben ist. Hierfür kann der Reservierungsdienst Ihrer Kfz-Zulassungsstelle genutzt werden. Möglich ist dies telefonisch, vor Ort und zum Teil auch online. Im Bestellprozeß oder hier auf der Seite finden Sie den Link zu Ihrer Zulassunsgstelle.

Welche Unterlagen brauchen Sie zur Ummeldung inner­halb des Zu­lassungs­bezirks

  • Personal­ausweis oder Reise­pass mit gültiger Melde­be­scheinigung
  • Zulassungs­­bescheinigung Teil I (Fahrzeug­­schein)

Zusätzlich:

Zulassungs­bescheinigung Teil II (Fahr­zeug­brief), fall Sie noch einen alten Fahr­zeug­schein besitzen. Die Papiere müssen dann vor Ort im aktuellen Format neu aus­gestellt werden.

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