Saison-Kennzeichen Motorrad für den Landkreis Marburg-Biedenkopf

Motorrad Saisonkennzeichen

Sie wollen Ihr Motorrad nur in den warmen Monaten aus der Garage holen? Dann brauchen Sie ein Motorrad-Saison-Kennzeichen! Bei uns bekommen Sie Ihr Motorrad-Saison-Schild für den Landkreis Marburg-Biedenkopf so schnell wie möglich. So geht's:

  • Wunschkennzeichen-Nummer (vorher bei Ihrer Zulassungsstelle im Landkreis Marburg-Biedenkopf reservieren) oder bestehende Kennzeichen-Nummer in die dafür vorgesehenen Kästchen eingeben.
  • Nummernschild einfach online bestellen – ohne Anstehen und ohne Wartezeiten.
  • Ihr Wunschkennzeichenversand liefert Ihnen zertifizierte Saison-Nummernschilder direkt nach Hause. Beachten Sie bei der Bestellung bitte, dass Sie für Motorräder nur ein Kennzeichen brauchen. Achten Sie deshalb auf die richtige Bestellmenge.

Wenn Ihre Bestellung bei uns noch vor dem Bearbeitungsende eingeht, versenden wir Ihr Saison-Wunschkennzeichen noch am selben Tag.

Saison-Kennzeichen Motorrad für den Landkreis Marburg-Biedenkopf

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Die Motorradsaison optimal ausnutzen

Nur wenige Motorradfahrer im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind mit ihren Motorrädern das gesamte Jahr unterwegs. Die Motorrad-Saison wird bestimmt durch geeignete Witterungsbedingungen und reicht deshalb meist von Frühling bis Herbst. Während der Wintermonate lassen viele Biker ihre Maschine lieber in der Garage. Wenn man sicherheitshalber die Übergangszeiten noch mitnimmt, steht dem Bikergenuss nichts im Wege. Ausfahrten in den Taunus und Spessart steht nichts im Wege.

Natürlich muss jeder Motorradfahrer selbst entscheiden, ob eine Zulassung mit dem Saisonkennzeichen für ihn in Frage kommt. Mit einem ganzjährigen Motorrad-KFZ-Kennzeichen ist die Maschine immer startklar – zum Beispiel für eine Spritztour an warmen, sonnigen Wintertagen.

Mit dem Saisonkennzeichen Geld sparen

Ist das Motorrad ganzjährig zugelassen, wird auch der Versicherungsbeitrag für das gesamte Jahr fällig. Bei der saisonaler Zulassung mit dem Saison-Kennzeichen ist das anders. Der Beitrag wird nur für die Monate fällig, in denen das Motorrad auch zugelassen ist. Das gilt natürlich auch für die Kfz-Steuer, sodass hier ebenfalls ein Teil der Kosten eingespart werden kann.

Motorrad-Saisonkennzeichen im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit zertifizierter Prägung

  • amtliches Euro-Kennzeichen
  • reflektierende Oberfläche
  • sicher verpackt, schnell und zuverlässig
  • geeignet für saisonal angemeldete Fahrzeuge
  • Material: Aluminium, reflektierend, 1 mm Stärke
  • DIN-Schrift
  • hohe Witterungsbeständigkeit und langlebige Qualität
  • nach DIN 70469 hergestellt und durch die Zertifizierungsstelle DIN-CERTCO geprüft
  • Herstellung made in Germany

Das Kfz-Kennzeichen entspricht allen Standards der gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr und ist sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland gültig. Mit der hoch reflektierenden Oberfläche und der erhabenen Prägung unterstützen unsere Saison-Wunschkennzeichen die passive Verkehrssicherheit, indem sie die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und schlechtem Wetter verbessern.

Welche Dokumente sind für das Motorrad-Saisonkennzeichen bei der Zulassungsstelle im Landkreis Marburg-Biedenkopf vorzulegen?

Diese Dokumente brauchen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle im Landkreis Marburg-Biedenkopf:

  • Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
  • gültige Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer (Bestätigung Ihrer Motorradversicherung)
  • das Kennzeichen, das Sie bisher genutzt haben

Ist ein Saisonkennzeichen auch für mein zugelassenes Motorrad möglich?

Bereits zugelassene Bikes lassen sich natürlich problemlos auf ein Saisonkennzeichen umschreiben. Viele Motorradfahrer lassen dann für die übrigen Monate ein Auto mit Saisonkennzeichen zu. 

Noch Fragen zum Saisonkennzeichen für Motorräder? Die häufigsten Fragen rund um Zulassung und Versicherungsschutz beantworten wir hier:

  • Wann gilt ein Saisonkennzeichen?
    Die Zulassungsstelle erlaubt Zulassungszeiträume zwischen zwei und elf Monaten. Sie können Ihr Motorrad beispielsweise von März bis Oktober fahren, wie die meisten Biker, oder nur im Hochsommer. Allerdings dürfen Sie den Zeitraum nicht unterbrechen. Ein Saisonkennzeichen für Mai und Juni plus August und September ist beispielsweise nicht möglich.
  • Ist eine erneute Anmeldung nach Ende des Zulassungszeitraums nötig?
    Die Zulassung erfolgt automatisch, sobald Sie ein Saisonkennzeichen haben. Am rechten Rand des Kennzeichens stehen zwei Zahlen: Oben zum Beispiel „05“ für Mai und unten „10“ für Oktober. Für die Polizei und die Motorradversicherung ist dann klar, dass Sie Ihre Maschine ausschließlich in diesem Zeitraum fahren. Der letzte Apriltag wäre im Beispiel für Sie tabu – auch wenn er noch so sonnig sein sollte.

  • Was kostet das Saisonkennzeichen?
    Die Gebühren sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Berlin zum Beispiel zahlen Sie je nach Aufwand rund 30 Euro. Hinzu kommen die Materialkosten, also etwa 15 Euro. Sollten Sie den Zeitraum später ändern, muss die Behörde ein neues Saisonkennzeichen ausstellen. Dafür fallen die Gebühren erneut an.
  • Was passiert bei Diebstahl und Schäden außerhalb des Zulassungszeitraums?
    Die meisten Motorradversicherungen gewährleisten auch in der Ruhephase des Vertrags einen Schutz. Eine gute Police zeichnet sich bei diesen Themen nicht nur durch niedrige Tarife aus, sondern auch durch eben solche Leistungen. Es ist ratsam, den laufenden Versicherungsvertrag genau zu prüfen.
  • Was muss ich beim Parken der Maschine außerhalb der Saison beachten?
    Stellen Sie Ihr Motorrad in eine Garage oder auf Privatgrund. Es darf auf keinen Fall auf der Straße geparkt werden. Saisonmotorräder werden außerhalb ihrer jeweiligen Saison abgeschleppt. Außerdem wird ein Bußgeld fällig und es gibt Punkte in Flensburg.
  • Was passiert bei einem Unfall außerhalb der Saison?
    Was auf Ihrem Saisonkennzeichen steht, ist gültig. Wer außerhalb des Zulassungszeitraums fährt und einen Unfall verursacht, hat mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen. Die Motorradversicherung zahlt unter Umständen nicht und der Biker haftet mit seinem Privatvermögen. Darüber hinaus kann die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ohne Zulassung mit einem Bußgeld oder sogar einer Haftstrafe geahndet werden.