Ein klares JA! Ob Sie ein eigenes Kfz-Kennzeichen für Ihren Fahrradträger brauchen, hängt aber von der individuellen Position des Radträgers ab: Sobald er den Blick auf das hintere Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs einschränkt, benötigen Sie ein zusätzliches Nummernschild. Dabei muss das Fahrradträger-Kennzeichen exakt mit dem amtlichen Fahrzeugkennzeichen des Wagens übereinstimmen, an dem die Tragevorrichtung fixiert ist – das sogenannte „Folgekennzeichen“ dient als eine Art Schilder-Verlängerung. Handelt es sich beim Fahrzeug, an dem der Radträger befestigt ist, also muß ein KFZ oder einen Oldtimer, das mit roten-Kennzeichen gefahren wird, in diesem Falle auch am Fahrradträger weitergeführt werden.
Ein Folgenummernschild für Fahrradträger muss nicht bei Ihrer Zulassungsstelle beantragt werden. Bestellen Sie Ihr Fahrradträger-Nummernschild noch vor unserem Bearbeitungslimit, versenden wir Ihr Wunschkennzeichen direkt am selben Tag und Sie können es gleich am Bike-Träger anbringen. Beachten Sie bei der Bestellung bitte, dass Sie für Ihren Fahrradträger jeweils nur ein Kennzeichen brauchen. Möchten Sie Ihren Fahrradträger jedoch für unterschiedliche Fahrzeuge nutzen, achten Sie bitte darauf, dass Autonummern und Folgekennzeichen stets übereinstimmen – und bestellen Sie gegebenenfalls für alle Fälle mehrere passende Fahrradträger-Kennzeichen.