Das private Laden von Elektroautos wird nur noch in einigen Bundesländern unterstützt.

Diese Förderprogramme für Wallboxen sind noch verfügbar:
Es gibt weiterhin wenige regionale und lokale Förderprogramme für die Anschaffung und Installation von Wallboxen – einige davon jedoch ausschließlich für gewerbliche Antragsteller.

Welche Bundesländer fördern private Wallboxen?

  • Baden-Württemberg: Über die L-Bank bietet das Land Zuschüsse für öffentlich zugängliche Ladestationen und Ladepunkte in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) an. Pro Ladepunkt oder Ladeplatz gibt es bis zu 2500 Euro. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2025. Die Förderung für private Wallboxen lief bereits am 31. Dezember 2023 aus.
  • Bayern: Im Rahmen des Programms “Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0” unterstützt das Bundesland regelmäßig neue Ladepunkte, jedoch nur bei öffentlichem Zugang. Private Wallboxen sind nicht förderfähig. Der vierte Förderaufruf endete am 30. August 2024.
  • Berlin: Über das Programm “Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)” fördert die Hauptstadt unter anderem Ladeinfrastruktur für Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 2500 Euro pro Ladepunkt. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2025.
  • Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern: Diese Bundesländer bieten derzeit keine Förderung für Wallboxen an.
  • Niedersachsen: Es gibt einige Förderprogramme für E-Mobilität, die jedoch nicht für Privatpersonen, sondern unter anderem für Unternehmen gelten. Die Frist endet am 1. November 2024.
  • Nordrhein-Westfalen: Für private Ladestationen sind hier bis zu 1000 Euro Zuschuss im Rahmen von ElektroMobilitätNRW verfügbar. Zuschüsse gibt es auch für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur (z. B. auf Stellplatz- oder Garagenkomplexen) und Netzanschlüsse (ab vier Stellplätzen).
  • Rheinland-Pfalz: Private Wallboxen sind nicht förderfähig, aber es gibt Zuschüsse für nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen. Die Frist läuft bis zum 1. November 2024.
  • Saarland, Sachsen, Thüringen: Diese Bundesländer fördern derzeit keine Wallboxen.
  • Sachsen-Anhalt: Mit dem Ladeinfrastrukturprogramm fördert das Land öffentliche Normal- und Schnellladepunkte.
  • Schleswig-Holstein: Aktuell werden keine Wallboxen gefördert, aber es wird eine Wiederauflage des Programms “Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II” in Aussicht gestellt.

Neben den Förderprogrammen der Bundesländer gibt es auch kommunale Förderungen für Ladestationen. Prüfen Sie daher, ob es in Ihrer Region entsprechende Angebote gibt. Wichtig: Bei Förderprogrammen von Ländern, Städten und Kommunen gilt die Grundregel, dass zuerst ein Kostenvoranschlag erforderlich ist. Anschließend wird der Förderantrag gestellt, und erst danach erfolgt die Bestellung der Geräte.

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