Wiederzulassung eines stillgelegten Kfz für den bish­erigen Halter im bisherigen Zulassungsbezirk

 Es müssen folgende Dokumente zur Zulassung mitgebracht werden:

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Abmeldebestätigung oder Zulassungsbes­cheinigung I mit Stilllegungsvermerk (Fahrzeugschein)

  • Vollmacht und Personalausweise bei Bevollmächtigung

  • Nachweise über die gültige Hauptuntersuchung (HU bei TÜV, etc.)

  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)

  • SEPA-Lastschrift Mandat

  • Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Vormund, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. Vormund

  • Kennzeichenschilder, alt oder neu

Es ist sowohl möglich neue KFZ-Kennzeichen zu verwenden als auch eine neue Zeichen-Ziffer-Kombination zu beantragen.

Es ist jedoch zu beachten, war das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, so erlischt die Betriebserlaubnis. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

Wiederzulassung mit neuem Wunschkennzeichen

Unser Tipp: Wenn Sie eine neue Zeichen-Ziffer-Kombination möchten, dann am besten gleich ein Wunschkennzeichen reservieren. Ein persönliches Wunschkennzeichen ist dabei grundsätzlich immer möglich, falls Ihre Wunsch-Kombination noch nicht vergeben ist. Hierfür kann der Reservierungsdienst Ihrer Kfz-Zulassungsstelle genutzt werden. Möglich ist dies telefonisch, vor Ort und zum Teil auch online. Im Bestellprozeß oder hier auf der Seite finden Sie den Link zu Ihrer Zulassunsgstelle.

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