Zulassung importierter Gebrauchtwagen (Nicht-EU)

Sie haben ein gebrauchtes Kraftfahrzeug in einem Land erstanden, das nicht zur Europäischen Union gehört. Dieses KZF soll nun zugelassen werden:

 Folgende Unterlagen müssen sie bei der Zulassung in Ihrer Zulassungsstelle dabei haben:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung – Kraftfahrt-Bundesamtes (nicht älter als 1 Monat)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung – Zoll
  • § 21 StVZO – Vollabnahme durch TÜV oder Dekra
  • Verfügungsberechtigung / Eigentumsnachweis / Kaufvertrag / Originalrechnung
  • eVB-Nr. (Versicherungsnachweis)

Die nun ungültigen ausländischen Fahrzeugpapiere werden von der Zulassungsstelle eingezogen oder entwertet. (Bei Oldtimersammlern sind die Original-KFZ-Papiere Teil der Sammelleidenschaft).

Importzulassung Nicht-EU mit neuem Wunschkennzeichen

Unser Tipp: Wenn Sie eine neue Zeichen-Ziffer-Kombination möchten, dann am besten gleich ein Wunschkennzeichen reservieren. Ein persönliches Wunschkennzeichen ist dabei grundsätzlich immer möglich, falls Ihre Wunsch-Kombination noch nicht vergeben ist. Hierfür kann der Reservierungsdienst Ihrer Kfz-Zulassungsstelle genutzt werden. Möglich ist dies telefonisch, vor Ort und zum Teil auch online. Im Bestellprozeß oder hier auf der Seite finden Sie den Link zu Ihrer Zulassunsgstelle.

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